Vaterschaftsurlaub: neue EO Abzüge ab 2021

Vater mit Kind am Strand

Alle erwerbstätigen Väter sowie Väter, die ein Arbeitslosen­taggeld erhalten, können einen zwei­wöchigen Vater­schafts­urlaub beziehen. Der Anspruch auf die Vater­schafts­entschädigung besteht frühestens ab dem 1. Januar 2021. Massgebend ist der Zeitpunkt der Geburt des Kindes. Der Urlaub kann innerhalb von sechs Monaten nach Geburt des Kindes bezogen werden, entweder am Stück oder verteilt auf einzelne Tage. Die Ent­schädigung beträgt üblicher­weise 80 % des letzten AHV-pflichtigen Lohnes und ist an bestimmte Voraus­setzungen gebunden. Für die Finanzierung des neuen Vaterschaftsurlaubes muss der Beitrag an die EO von bisher 0.45 auf 0.5 % Lohnprozente erhöht werden. Arbeitnehmende und Arbeitgebende bezahlen neu je 5.3 %.