Covid Kredit wichtig für Jahresabschluss 2020

Papierstapel

Im Hinblick auf den Jahresabschluss 2020 tun VR und Geschäftsleitung gut daran, darauf zu achten, dass allfällig bezogene Corona-Kredite nur für die in der Verordnung definierten Zwecke verwendet werden. Ansonsten drohen massive Bussen.

Falls ein Unternehmen einen COVID-19-Kredit aufgenommen hat, sind dazu die bei der Kreditaufnahme eingegangenen Verpflichtungen zu beachten. Während der gesamten Laufzeit nicht erlaubt sind:

  • Neuinvestitionen ins Anlagevermögen (erlaubt sind nur Ersatzinvestitionen)
  • Dividendenausschüttungen/Rückzahlungen von Kapitaleinlagen
  • Gewährung von Aktivdarlehen
  • Rückzahlung von Gruppendarlehen
  • Übertragung von aufgenommenen Mitteln an direkt oder indirekt verbundene Gruppengesellschaften mit Sitz im Ausland