BVG, Koordinationsabzug und dritte Säule

2021 gilt für die zweite Säule eine Eintrittsschwelle von 21’510 Franken und steigt somit um 180 Franken im Vergleich zum Vorjahr. Der Koordinationsabzug wird um 210 Franken auf 25’095 Franken erhöht. Auch bei der dritten Säule gibt es Änderungen, die sich für Arbeitnehmer lohnen. Der maximale Betrag an die dritte Säule wird um 57 Franken auf 6’883 Franken erhöht. Selbständigerwerbende, welche keiner Vorsorgeeinrichtung angeschlossen sind, können neu maximal 34’416 Franken in die Säule 3a einzahlen.