Alle erwerbstätigen Väter sowie Väter, die ein Arbeitslosentaggeld erhalten, können einen zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub beziehen. Der Anspruch auf die Vaterschaftsentschädigung besteht frühestens ab dem 1. Januar 2021. Massgebend ist der Zeitpunkt der Geburt des Kindes. Der Urlaub kann innerhalb von sechs Monaten nach Geburt des Kindes bezogen werden, entweder am Stück oder verteilt auf einzelne Tage. Die Entschädigung beträgt üblicherweise 80 % des letzten AHV-pflichtigen Lohnes und ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Für die Finanzierung des neuen Vaterschaftsurlaubes muss der Beitrag an die EO von bisher 0.45 auf 0.5 % Lohnprozente erhöht werden. Arbeitnehmende und Arbeitgebende bezahlen neu je 5.3 %.
Vaterschaftsurlaub: neue EO Abzüge ab 2021
